Grosse Pyra

Logo der Bürgerinitiative "Gegen Gewässerverbauung in Sachsen"
 


                    

Die Große Pyra


Trotz mehrfacher Anzeigen der Bürgerinitiative über die offensichtlichen Straftaten der WKA-Betreiber
an der Großen Pyra reagieren die Behörden nicht mit der Durchsetzung der Auflagen sowie dem dem Sofortvollzug der Friedrichsmühle und verhindern damit Recht und Gesetz in Sachsen. Die hier gezeigte Fotodokumentation umfasst den Flussabschnitt der großen Pyra von Mühlleiten bis Margenröthe Rautenkranz auf einer Flusslänge von 5 km. Die in diesem Bereich vorhandenen 3 Ausleitungskraftwerke wurden von der Bürgerinitiative auf Einhaltung der Gesetzlichen Auflagen hin überprüft: Das Ergebnis ist wie immer erschreckend!


WKA Friedrichsmühle (km 2,0)

WA Karpfenteich (km 2,8)

WA Hammergraben (km 5,2)

Morgenröthe Rautenkranz

Morgenröthe Rautenkranz

Morgenröthe Rautenkranz


Einhaltung der Mindestabflussmenge in die Ausleitungsstrecke (Auflage ÖMWA)

Auflage     = keine
gemessen = 30 l/s

Auflage     = 80 l/s
gemessen = 20 l/s

Auflage     = 50 l/s
gemessen = 10,0 l/s


Fischtreppe (FAH)

Bei keiner der 3 Anlagen war eine Fischtreppe vorhanden.


Genehmigung zum Betrieb

Nein, kein Wasserrecht

Ja

Ja


Die Missstände an der Friedrichs- mühle werden den Behörden seit Jahren angezeigt. Ohne Genehmigung, ohne Wasserrecht leitet der Betreiber die überwiegenden Menge des ankommenden Wassers aus dem Fluß und betreibt illegal ein Wasserkraftwerk. Wir fordern als Bürgerintiative unverzüglich den sofortigen Vollzug zur Stilllegung der Anlage.

Die Auflage von 80 l/s wird vom Betreiber deutlich unterschritten, also noch weniger Wasser für den Fluß als die Mindestauflage vorschreibt. Die Behörden wurden mehrfach aufgefordert die Einhaltung der Auflagen gesetzlich durchzusetzen oder bei weiterer Nichteinhaltung per Sofortvollzug die Ausleitung des Flusses sofort zu stoppen, bisher ohne Erfolg.

Die Wehranlage ist auf Grund ihres physikalischen Aufbaus (Wehrhöhe und Tiefe des Aus- leitungsgrabens) nicht in der Lage 50 l/s im Flußbett zu belassen. Frage: Hat eine Bauabnahme durch das StUfa Plauen stattgefunden? Der Betreiber legt vorsätzlich den Fluss fast trocken und die Behörden ahnden diese Straftat trotz mehrfacher Aufforderung der Bürgerinitiative nicht.


Natürlich können wir in kurzer Zeit nicht alle Wasserkraftanlagen kontrollieren. Dafür sind im Normalfall die Behörden zuständig, doch .......... (Bilden Sie sich bei diesen Bildern selbst ein Urteil über die Wirksamkeit der behördlichen Kontrollen oder Nichtkontrollen). Sollten Sie uns unterstützen wollen schicken Sie uns eine e-Mail.


Senden Sie Ihre E-Mail mit Fragen oder Kommentaren
zu Inhalten dieser Website an:
buergerinitiative@fliessgewaesserschutz.de
und alle Anfragen zum Webauftritt an:
webmaster@vogtland-treff.de
Copyright (c) Bürgerinitiative "Gegen Gewässerverbauung in Sachsen"