Auflage
= keine gemessen = 30 l/s
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Auflage
= 80 l/s gemessen = 20 l/s
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Auflage
= 50 l/s gemessen = 10,0 l/s
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Die Missstände an
der Friedrichs- mühle werden den Behörden
seit Jahren angezeigt. Ohne Genehmigung, ohne Wasserrecht
leitet der Betreiber die überwiegenden Menge des
ankommenden Wassers aus dem Fluß und betreibt
illegal ein Wasserkraftwerk. Wir fordern als Bürgerintiative
unverzüglich den sofortigen Vollzug zur Stilllegung
der Anlage.
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Die Auflage von 80 l/s
wird vom Betreiber deutlich unterschritten, also noch
weniger Wasser für den Fluß als die Mindestauflage
vorschreibt. Die Behörden wurden mehrfach aufgefordert
die Einhaltung der Auflagen gesetzlich durchzusetzen
oder bei weiterer Nichteinhaltung per Sofortvollzug
die Ausleitung des Flusses sofort zu stoppen, bisher
ohne Erfolg.
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Die Wehranlage ist auf
Grund ihres physikalischen Aufbaus (Wehrhöhe und
Tiefe des Aus- leitungsgrabens) nicht in der Lage 50 l/s
im Flußbett zu belassen. Frage: Hat eine Bauabnahme
durch das StUfa Plauen stattgefunden? Der Betreiber legt vorsätzlich
den Fluss fast trocken und die Behörden ahnden diese
Straftat trotz mehrfacher Aufforderung der Bürgerinitiative
nicht.
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