Pockau

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Die WKA "Kniebreche" und "Hinterer Grund"


Ein Skandal von Amt´s wegen!


Lesen Sie den Skandal von Sachsen "Strafprozess gegen Naturschützer". Die [Reaktionen] aus dem gesamten Bundesgebiet sind überwältigend. Vielen Dank an alle Mitstreiter "Gegen Gewässerverbauung". Am 07.08.01 war die 2. Verhandlung und Tobias Mehnert gilt damit als unschuldig - Schwere Schlappe für Marienberger Amtsgericht


WKA "Kniebreche"

WKA "Hinterer Grund"

Betreiber Herr Uhlig und Herr Fuchs aus Pockau

Betreiber Herr Mies, aus Achslach


An den WKA der Schwarzen Pockau zeigen die sächsischen Behörden und die Hüter der Gesetze eindrucksvoll, wie skandalös mit den Umweltverstößen der WKA-Betreiber und dem Umweltschutz in Sachsen umgegangen wird.

Die WKA "Kniebreche" an der Schwarzen Pockau

Die WKA "Hinterer Grund" an der Schwarzen Pockau


Standort der beiden Anlagen

Die WKA "Kniebreche" liegt an der Schwarzen Pockau am Fluss-KM 5,5 in der Ortslage Popershau an der Straßenkreuzung Kniebreche mitten im Naturpark Erzgebirge/Vogtland.

Die WKA "Hinterer Grund" liegt ebenfalls an der Schwarzen Pokau am Fluss-KM 13,2 oberhalb der Naturschutzstation Popershau natürlich auch im Naturpark Erzgebirge/Vogtland. 


Auszüge aus dem Wasserrechtlichen Bescheid
- Fischaufstiegshilfe vorhanden, aber vollkommen
  funktionsunfähig - Note 5

- Mindestabfluss 300  l/s im Flussbett
- Stauanlage mit Staumarke und Rückmarken
- Rechenstabweite von 20 mm
- Entsorgung von Rechengut (angeschwem-
  mtes Material) 
 
- Fischaufstiegshilfe keine vorhanden
- keine Forderung zum Mindestabfluss durch die
  Behörden trotz ständiger Forderungen der
  Naturschützer
- Stauanlage mit Staumarke und Rückmarken
- Rechenstabweite von 20 mm
- Entsorgung von Rechengut (angeschwemmtes
  Material)

Informationen über die katastrophalen Folgen für den Fluss und die Natur

Die Schwarze Pockau wird vom Betreiber der Anlage auf einer Länge von 900 m trocken gelegt. Die Fischtreppe ist vollkommen funktionsunfähig. Die Anlage selbst wird von der Bürgerinitiative ständig überprüft. So wurde mehrfach ein Mindestabfluss in die Ausleitungsstrecke von weniger als 20 l/sek gegenüber 300 l/sek festgestellt. Die Behörden werden ständig informiert, aber bisher ohne jede Reaktion. Eine Staumarke ist vorhanden, die Wasseroberfläche im Stau liegt 18 cm unterhalb, die Anlage müsste sofort abgeschaltet werden.
 

Durch die WKA "Hinterer Grund" werden die Auswirkungen auf die Natur besonders deutlich. Offensichtlich legen die WKA Betreiber aus den ABL keinen Wert auf die Natur in den NBL, bzw in Sachsen. Die Schwarze Pockau wird unter den Augen der Naturschutzstation im Naturpark Erzgebirge/Vogtland auf einer Länge von 1800 m vollständig vernichtet. Es ist keine Fischtreppe und keine Staumarke vorhanden. Durch den Betreiber werden nur 5 l/sek dem Fluss zurückgegeben. Trotz ständiger Alarmierung der Behörden erfolgt bisher keine Reaktionen, ein SKANDAL.


An dieser Stelle berichten wir von einer unglaublichen aber wahren Geschichte:

Es geschah an einem Montag, 23. April 2001

Strafprozess vor dem Amtsgericht Marienberg gegen den Naturschützer Tobias Mehnert,  am 17.04.2001,  wegen Sachbeschädigung an den Wasserkraftanlagen Kniebreche und Hinterer Grund in einem zweieinhalbstündigen Verfahren:
Herr Mehnert hatte an der Wehranlage Kniebreche,  Betreiber Herr Uhlig und Herr Fuchs aus Pockau Erzgebirge, im Oktober 1999 zwei Holzbalken aus dem Einlauf der Fischaufstiegshilfe entfernt und auf der Wiese abgestapelt. Diese eingebrachten Holzbalken zwingen das Wasser zur Turbine. Im Fluss befanden sich anstatt der gesetzlich festgelegten 350 Liter/Sekunde nur 5 Liter/Sekunde Wassermenge. Herr Mehnert sah also ein ausgetrocknetes Flussbett und handelte dringlich. Er sah in dieser Situation Gefahr im Verzuge für die Flussökologie, dass heißt eine höchste Gefährdung des Lebens von Fischen und Wasserorganismen. Herr Mehnert belegte den Zustand an der Wehranlage durch eine Prinzipskizze und Fotos.
Nach Meinung der Richterin kann Herr Mehnert allenfalls vermuten, dass eine Gefährdung vorliegt und keinesfalls Selbstjustiz üben. Vielmehr hätte er die Untere Wasserbehörde Marienberg dazu informieren müssen. - Es geschah an einem Samstag. -
Jeder vernünftige Mensch weiß, dass ein Fluss ohne Wasser aufhört zu existieren. Dazu genügt bereits ein Zeitraum von wenigen Minuten. Vor Gericht in Deutschland darf man dies nur vermuten.
Herr Mehnert erklärte, dass er über Wochen und Monate Herrn Kolbe im Landratsamt Marienberg dazu informiert hat, aber durch die Behörde der gesetzliche Zustand  nicht hergestellt wurde.
Dies führte zur Verwunderung der Richterin, aber nur kurz. Dann erklärte sie: Auch, wenn dieser Zustand permanent beobachtet wurde, auch wenn also der Verdacht auf eine Straftat durch die Wasserkraftbetreiber vorliegt, berechtigt dies den Angeklagten nicht zum Handeln.
Herr Uhlig bestätigte den gesetzwidrigen Zustand an seiner Wasserkraftanlage, allerdings im Zeugenstand als geladener Zeuge.
Herr Mehnert hatte an der Wehranlage Hinterer Grund, Betreiber Herr Mies, Ehrenbürgermeister aus Achslach/Bayern, einen Baumstamm entfernt. Dieser Baumstamm wurde durch Herrn Mies im Prozess als Streichwehr definiert.
Anmerkung: Streichwehre werden von Wasser überstrichen. Dieser Baumstamm zwang das Wasser zur Turbine des Herrn Mies, über den Baumstamm flossen Null Liter Wasser ab.
Die gesetzliche Mindestwassermenge beträgt an der Anlage von Herrn Mies 200 Liter / Sekunde.
Herr Mies erklärte (nur als Zeuge im Prozess), dass er veranlasst hat, vier Röhren in das Wehr einzubringen, die das Flussbett der Schwarzen Pockau mit Wasser versorgen. Seit 1994 hat Herr Mies die Schwarze Pockau auf einer Länge von nahezu 2km im Naturschutzgebiet trockengelegt.
Diese abgegebene Wassermenge war durch Herrn Mehnert mit 8 Liter/ Sekunde ausgemessen worden. Herr Mehnert belegte den Zustand an der Wehranlage des Herrn Mies durch eine Prinzipskizze und Photodokumente. Ein Video existiert dazu ebenfalls.
Herr Mies bestätigte diesen Zustand!
Der Staatsanwalt legte nochmals großen Wert auf die Feststellung, dass die Vermutung auf eine Straftat durch den Wasserkraftbetreiber Herr Mies, keinesfalls Gegenstand dieses Prozesses ist.
Herr Mehnert hebt also durch seine Handlung einen gesetzwidrigen Zustand auf, der in einem öffentlichen Verfahren von Herrn Mies bestätigt wird. Was tut jetzt der Staatsanwalt? Wird er Anklage gegen Herrn Mies erheben?
Herr Mehnert wurde zu 1000 DM Geldstrafe verurteilt! Mit Anwalts- und Prozesskosten wird Herrn Mehnert eine Belastung von 5000- DM entstehen.


Bild links: Das Tollhaus - Das deutsche Strafrecht und eine 570 DM Lappalie
"Freie Presse" vom 19.04.2002
von Swen Uhlig

Bild rechts: Naturschützer wegen Sachbechädigung verurteilt
"Freie Presse" vom 19.04.2002
von Thorsten Schilling

Auf der folgenden Seite haben wir alle Pressartikel veröffentlicht: [Presse zum Sachsenskandal]


Eine unglaubliche Geschichte - bitte helfen Sie Herrn Mehnert, einem der engagiertesten und aktivsten Umweltschützer Deutschlands.

 

Spenden Sie unter der Kontonummer

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Dresdner Bank Chemnitz                       

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Kontoinhaber

B. Sträubel

Bitte wenden Sie sich an unsere e-mail-Adresse buergerinitiative@fliessgewaesserschutz.de, Sie bekommen umgehend eine Antwort. Wir berichten weiter aktuell von dieser unglaublichen Geschichte!!!


Die Reaktionen
Alle  Presseartikel haben wir für Sie auf folgender Seite zusammengestellt: [Sachsenskandal]
Die Reaktionen aus dem gesamten Bundesgebiet sind überwältigend. Dafür herzlichen Dank an alle Mitstreiter "Gegen Gewässerverbauung" für diese breite Unterstützung. Ein ganz besonderer Dank gilt dem Angelverein "Ilmtal-Fliegenfischer e.V. Bad Berka", im Besonderen dessen Vorsitzenden Michael Müller, der in Thüringen schon jahrelang dem Unwesen der Wasserkraftbetreiber zu Leibe rückt sowie unserem Mitstreiter Herrn Winfried Klein, Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit des Verband Hessischer Sportfischer. Aber auch allen anderen Sympathisanten, die mit ihrer fachlichen, moralischen aber auch materiellen Unterstützung ihr Interesse bekundet haben.

Wir haben einige Auszüge von interessanten Zuschriften für Sie zusammengestellt:
(Dies haben wir mit allen Einsendern abgestimmt, an dieser Stelle dafür herzlichen Dank!!!)

Es ist ein Skandal, wenn unsere Justiz Urteile gegen Bürger fällt, die lediglich mit Zivilcourage dafür sorgen, dass der gesetzliche Zustand bei Wasserkraftanlagen zum Schutze der Gewässer, der in den Gewässern lebenden Tiere und dem Schutz der Natur wieder hergestellt wird. Sind wir wieder auf dem Weg dahin, dass das Wohl des Einzelnen höher bewertet wird als das Gemeinwohl? Oder sind die betreffenden Richter und Staatsanwälte in Sachsen so unwissend, dass sie nicht erkennen (oder ignorieren), dass unsere fließenden Gewässer die wertvollsten und schützenswertesten Lebensräume in unserer Natur und Landschaft sind? Sie sollten sich schleunigst Fortbilden, was ihre Pflicht ist, wenn sie Urteile fällen, die jeglicher Vernunft entbehren! Es kann doch nicht sein, dass ein Bürger lange Zeit über den offiziellen Behördenweg versucht ungesetzliche Zustände in Wasserkraftanlagen abzustellen, die zuständigen Behörden jedoch untätig bleiben. Gegen diese Untätigkeit der "Behörden" sollte man auf dem Wege der Dienstaufsicht vorgehen und ihnen in Zukunft den nötigen Dampf machen. Wenn solche Urteile in Zukunft Schule machen, wird es um unsere Gewässer in Deutschland geschehen sein, denn die Wasserkraftlobby wird den Aufwind nutzen und ungestraft ihre auferlegten Grenzen zum Schaden der Gewässer sprengen. Dies dürfen wir Angler keinesfalls zulassen. Deswegen gehört unsere Solidarität Tobias Mehnert, der zusammen mit der Bürgerinitiative "Gegen Gewässerverbauungen in Sachsen" für intakte Gewässer kämpft. Da ihn das Urteil von 1000,- DM plus 5000,- DM Gerichtskosten an den Rand des Ruins getrieben hat, sollten wir ihn mit einer Spende für seinen couragierten Einsatz unterstützen!

Ich kann allen, die das selbe Problem haben nur raten, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. Seien es Leserbriefe, Radiobeiträge oder gleich zum TV. Dabei nicht zimperlich sein und Namen nennen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich Politiker und höhere Beamte vor einer schlechten Presse fürchten, wie der Hase vor der Schlange.

Leider ist das Thema an vielen kleineren Flüssen immer Aktuell obwohl es eine Stellungnahme aus dem Bundesumweltministerium gibt die sich eigentlich gegen Wasserkraftnutzung an kleineren und mittleren Gewässern ausspricht. Vielleicht ist ja in absehbarer Zukunft mit der europäischen Wasserrichtlinie etwas zu machen; Rückbau etc. Auch hier in Rhld.-Pf. haben wir Probleme obwohl auch langsam ein  Umdenkprozess zumindest in einigen Behörden oder Teilen dieser stattfindet.

Ich nehme an, dass diese Richter in einem Hochhaus wohnen (im obersten Stock, ohne Balkon) und Wasser nur benutzen um Ihren Cognac zu verdünnen. Solche Leute müsste man wochenlang in der Wüste einsperren und anschliessend an einem vertrockneten Flussbett aussetzen, damit Sie die Bedeutung des Elementes " Wasser " zu schätzen lernen !!!!!!!!

Hallo liebe Naturschützer, mit Bedauern habe ich von der Verurteilung erfahren und mich auf Euren Seiten zusätzlich informiert. Mir geht immer wieder das Messer in der Tasche auf, wenn ich sehe, wie ungerecht die deutsche Rechtsprechung doch ist bzw. ausgelegt werden kann. Im gesamten "Aufrüttel-Prozess" in Bezug auf Nichteinhalten der vorgeschriebenen, gesetzlichen Vorgaben für diese grün ummantelte Art der Gewässerverbauung, muss man wieder und wieder feststellen, wie wenig Engagement die Behörden und "Ordnungshüter" für Aktionen aufbringen, die die Gemeindekassen nicht füllen. Würde nur halb so viel Einsatz wie bei der modernen Wegelagerei auf Autofahrer gezeigt, wäre allen schon sehr geholfen. Aber es ist eben nicht lukrativ, ein paar Fischen den Lebensraum zu erhalten. Ich begleite diese Thematik nur am Rande, aber die Verurteilung von einem engagierten Naturschützer, der mit besten Wissen und Gewissen gehandelt hat, veranlaßte mich dazu, auch mal meine Meinung zu äußern und Euch damit zu bestärken. Weiter so!!!


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