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Die
WKA
"Kniebreche" und "Hinterer Grund"
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Ein
Skandal von Amt´s wegen!
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Lesen
Sie den Skandal von Sachsen "Strafprozess gegen
Naturschützer". Die
[Reaktionen]
aus dem gesamten Bundesgebiet sind überwältigend.
Vielen
Dank an alle Mitstreiter "Gegen Gewässerverbauung".
Am 07.08.01 war die 2. Verhandlung und Tobias Mehnert gilt damit
als unschuldig - Schwere Schlappe für Marienberger
Amtsgericht
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WKA
"Kniebreche"
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WKA
"Hinterer Grund"
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Betreiber Herr Uhlig
und Herr Fuchs aus Pockau
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Betreiber
Herr Mies, aus Achslach
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An
den WKA der Schwarzen Pockau zeigen die sächsischen
Behörden
und die Hüter der Gesetze eindrucksvoll, wie
skandalös mit den Umweltverstößen
der WKA-Betreiber und dem Umweltschutz in Sachsen
umgegangen wird.
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Standort der beiden Anlagen
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Die WKA
"Kniebreche"
liegt an der Schwarzen Pockau am Fluss-KM 5,5 in
der Ortslage Popershau an der Straßenkreuzung
Kniebreche mitten im Naturpark Erzgebirge/Vogtland.
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Die WKA "Hinterer
Grund" liegt ebenfalls an der Schwarzen Pokau
am Fluss-KM 13,2 oberhalb der Naturschutzstation
Popershau natürlich auch im Naturpark Erzgebirge/Vogtland.
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Auszüge aus dem Wasserrechtlichen Bescheid
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- Fischaufstiegshilfe
vorhanden,
aber vollkommen funktionsunfähig
- Note 5 - Mindestabfluss 300
l/s im Flussbett
- Stauanlage mit Staumarke und Rückmarken
- Rechenstabweite von 20 mm
- Entsorgung von Rechengut (angeschwem- mtes Material) |
- Fischaufstiegshilfe
keine
vorhanden - keine
Forderung zum Mindestabfluss durch die Behörden
trotz ständiger Forderungen der Naturschützer
- Stauanlage mit Staumarke und Rückmarken
- Rechenstabweite von 20 mm
- Entsorgung von Rechengut (angeschwemmtes Material) |
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Informationen über die katastrophalen Folgen für den
Fluss und die Natur
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Die Schwarze Pockau
wird vom Betreiber der Anlage auf einer Länge
von 900 m trocken gelegt. Die Fischtreppe ist vollkommen
funktionsunfähig. Die Anlage selbst wird
von der Bürgerinitiative ständig
überprüft. So wurde mehrfach ein Mindestabfluss
in die Ausleitungsstrecke von weniger als 20 l/sek
gegenüber 300 l/sek festgestellt. Die Behörden
werden ständig informiert, aber bisher ohne
jede Reaktion. Eine Staumarke ist vorhanden, die
Wasseroberfläche im Stau liegt 18 cm unterhalb,
die Anlage müsste sofort abgeschaltet werden.
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Durch
die WKA "Hinterer Grund" werden die Auswirkungen
auf die Natur besonders deutlich. Offensichtlich
legen die WKA Betreiber aus den ABL keinen Wert
auf die Natur in den NBL, bzw in Sachsen. Die Schwarze
Pockau wird unter den Augen der Naturschutzstation
im Naturpark Erzgebirge/Vogtland auf einer Länge
von 1800 m vollständig vernichtet. Es ist keine
Fischtreppe und keine Staumarke vorhanden. Durch
den Betreiber werden nur 5 l/sek dem Fluss zurückgegeben.
Trotz ständiger Alarmierung der Behörden
erfolgt bisher keine Reaktionen, ein
SKANDAL.
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An dieser Stelle berichten wir von einer unglaublichen
aber wahren Geschichte:
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Es geschah an einem
Montag, 23. April 2001
Strafprozess vor
dem Amtsgericht Marienberg gegen den Naturschützer
Tobias Mehnert, am 17.04.2001, wegen
Sachbeschädigung an den Wasserkraftanlagen
Kniebreche und Hinterer Grund in einem zweieinhalbstündigen
Verfahren: Herr Mehnert hatte an der Wehranlage
Kniebreche, Betreiber Herr Uhlig und Herr
Fuchs aus Pockau Erzgebirge, im Oktober 1999 zwei
Holzbalken aus dem Einlauf der Fischaufstiegshilfe
entfernt und auf der Wiese abgestapelt. Diese eingebrachten
Holzbalken zwingen das Wasser zur Turbine. Im Fluss
befanden sich anstatt der gesetzlich festgelegten
350 Liter/Sekunde nur 5 Liter/Sekunde Wassermenge.
Herr Mehnert sah also ein ausgetrocknetes Flussbett
und handelte dringlich. Er sah in dieser Situation
Gefahr im Verzuge für die Flussökologie,
dass heißt eine höchste Gefährdung
des Lebens von Fischen und Wasserorganismen. Herr
Mehnert belegte den Zustand an der Wehranlage durch
eine Prinzipskizze und Fotos. Nach Meinung der
Richterin kann Herr Mehnert allenfalls vermuten,
dass eine Gefährdung vorliegt und keinesfalls
Selbstjustiz üben. Vielmehr hätte er die
Untere Wasserbehörde Marienberg dazu informieren
müssen. - Es geschah an einem Samstag. - Jeder
vernünftige Mensch weiß, dass ein Fluss
ohne Wasser aufhört zu existieren. Dazu genügt
bereits ein Zeitraum von wenigen Minuten. Vor Gericht
in Deutschland darf man dies nur vermuten. Herr
Mehnert erklärte, dass er über Wochen
und Monate Herrn Kolbe im Landratsamt Marienberg
dazu informiert hat, aber durch die Behörde
der gesetzliche Zustand nicht hergestellt
wurde. Dies führte zur Verwunderung der
Richterin, aber nur kurz. Dann erklärte sie:
Auch, wenn dieser Zustand permanent beobachtet wurde,
auch wenn also der Verdacht auf eine Straftat durch
die Wasserkraftbetreiber vorliegt, berechtigt dies
den Angeklagten nicht zum Handeln. Herr Uhlig
bestätigte den gesetzwidrigen Zustand an seiner
Wasserkraftanlage, allerdings im Zeugenstand als
geladener Zeuge. Herr Mehnert hatte an der Wehranlage
Hinterer Grund, Betreiber Herr Mies, Ehrenbürgermeister
aus Achslach/Bayern, einen Baumstamm entfernt. Dieser
Baumstamm wurde durch Herrn Mies im Prozess als
Streichwehr definiert. Anmerkung: Streichwehre
werden von Wasser überstrichen. Dieser Baumstamm
zwang das Wasser zur Turbine des Herrn Mies, über
den Baumstamm flossen Null Liter Wasser ab. Die
gesetzliche Mindestwassermenge beträgt an der
Anlage von Herrn Mies 200 Liter / Sekunde. Herr
Mies erklärte (nur als Zeuge im Prozess), dass er veranlasst
hat, vier Röhren in das Wehr einzubringen,
die das Flussbett der Schwarzen Pockau mit Wasser
versorgen. Seit 1994 hat Herr Mies die Schwarze
Pockau auf einer Länge von nahezu 2km im Naturschutzgebiet
trockengelegt. Diese abgegebene Wassermenge war
durch Herrn Mehnert mit 8 Liter/ Sekunde ausgemessen
worden. Herr Mehnert belegte den Zustand an der
Wehranlage des Herrn Mies durch eine Prinzipskizze
und Photodokumente. Ein Video existiert dazu ebenfalls. Herr
Mies bestätigte diesen Zustand! Der Staatsanwalt
legte nochmals großen Wert auf die Feststellung,
dass die Vermutung auf eine Straftat durch den Wasserkraftbetreiber
Herr Mies, keinesfalls Gegenstand dieses Prozesses
ist. Herr Mehnert hebt also durch seine Handlung
einen gesetzwidrigen Zustand auf, der in einem öffentlichen
Verfahren von Herrn Mies bestätigt wird. Was
tut jetzt der Staatsanwalt? Wird er Anklage gegen
Herrn Mies erheben? Herr Mehnert wurde zu 1000
DM Geldstrafe verurteilt! Mit Anwalts- und Prozesskosten
wird Herrn Mehnert eine Belastung von 5000- DM entstehen.
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Bild links: Das Tollhaus
- Das deutsche Strafrecht und eine 570 DM Lappalie "Freie
Presse" vom 19.04.2002 von Swen Uhlig
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Bild rechts: Naturschützer
wegen Sachbechädigung verurteilt "Freie
Presse" vom 19.04.2002 von Thorsten Schilling
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Auf der folgenden
Seite haben wir alle Pressartikel veröffentlicht:
[Presse
zum Sachsenskandal]
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Eine unglaubliche
Geschichte - bitte helfen Sie Herrn Mehnert, einem
der engagiertesten und aktivsten Umweltschützer
Deutschlands.
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Spenden
Sie unter der Kontonummer
|
06 095 318
01 (Nummer ist berichtigt)
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Dresdner
Bank Chemnitz
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870 800
00
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Kontoinhaber
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B. Sträubel
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Bitte
wenden Sie sich an unsere e-mail-Adresse buergerinitiative@fliessgewaesserschutz.de,
Sie bekommen umgehend eine Antwort. Wir berichten weiter aktuell
von
dieser unglaublichen Geschichte!!! |
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Die Reaktionen
Alle
Presseartikel haben wir für Sie auf folgender
Seite zusammengestellt: [Sachsenskandal] Die
Reaktionen aus dem gesamten Bundesgebiet sind überwältigend.
Dafür herzlichen Dank an alle Mitstreiter "Gegen
Gewässerverbauung" für diese breite
Unterstützung. Ein ganz besonderer Dank gilt
dem Angelverein "Ilmtal-Fliegenfischer e.V.
Bad Berka", im Besonderen dessen Vorsitzenden
Michael Müller, der in Thüringen schon
jahrelang dem Unwesen der Wasserkraftbetreiber zu
Leibe rückt sowie unserem Mitstreiter Herrn
Winfried Klein, Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit
des Verband Hessischer Sportfischer.
Aber auch allen anderen Sympathisanten,
die mit ihrer fachlichen, moralischen aber auch
materiellen Unterstützung
ihr Interesse bekundet haben.
Wir
haben einige Auszüge von interessanten
Zuschriften für Sie zusammengestellt: (Dies
haben wir mit allen Einsendern abgestimmt, an dieser
Stelle dafür herzlichen Dank!!!)
Es ist ein Skandal, wenn unsere Justiz Urteile gegen Bürger fällt, die lediglich mit Zivilcourage dafür sorgen, dass der gesetzliche Zustand bei Wasserkraftanlagen zum Schutze der Gewässer, der in den Gewässern lebenden Tiere und dem Schutz der Natur wieder hergestellt wird. Sind wir wieder auf dem Weg dahin, dass das Wohl des Einzelnen höher bewertet wird als das Gemeinwohl? Oder sind die betreffenden Richter und Staatsanwälte in Sachsen so unwissend, dass sie nicht erkennen (oder ignorieren), dass unsere fließenden Gewässer die wertvollsten und schützenswertesten Lebensräume in unserer Natur und Landschaft sind? Sie sollten sich schleunigst Fortbilden, was ihre Pflicht ist, wenn sie Urteile fällen, die jeglicher Vernunft entbehren!
Es kann doch nicht sein, dass ein Bürger lange Zeit über den offiziellen Behördenweg versucht ungesetzliche Zustände in Wasserkraftanlagen abzustellen, die zuständigen Behörden jedoch untätig bleiben. Gegen diese Untätigkeit der "Behörden" sollte man auf dem Wege der Dienstaufsicht vorgehen und ihnen in Zukunft den nötigen Dampf machen.
Wenn solche Urteile in Zukunft Schule machen, wird es um unsere Gewässer in Deutschland geschehen sein, denn die Wasserkraftlobby wird den Aufwind nutzen und ungestraft ihre auferlegten Grenzen zum Schaden der Gewässer sprengen. Dies dürfen wir Angler keinesfalls zulassen. Deswegen gehört unsere Solidarität Tobias Mehnert, der zusammen mit der Bürgerinitiative "Gegen Gewässerverbauungen in Sachsen" für intakte Gewässer kämpft.
Da ihn das Urteil von 1000,- DM plus 5000,- DM Gerichtskosten an den Rand des Ruins getrieben hat, sollten wir ihn mit einer Spende für seinen couragierten Einsatz unterstützen!
Ich kann allen, die das selbe Problem
haben nur raten, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. Seien
es Leserbriefe, Radiobeiträge oder gleich zum TV. Dabei nicht
zimperlich sein und Namen nennen. Aus eigener Erfahrung kann
ich sagen, dass sich Politiker und höhere Beamte vor einer
schlechten Presse fürchten, wie der Hase vor der Schlange.
Leider ist das Thema an vielen kleineren Flüssen
immer Aktuell obwohl es eine Stellungnahme aus dem
Bundesumweltministerium gibt die sich eigentlich gegen
Wasserkraftnutzung an kleineren und mittleren Gewässern
ausspricht. Vielleicht ist ja in absehbarer Zukunft mit der europäischen
Wasserrichtlinie etwas zu machen; Rückbau etc. Auch hier in
Rhld.-Pf. haben wir Probleme obwohl auch langsam ein Umdenkprozess
zumindest in einigen Behörden oder Teilen dieser stattfindet.
Ich nehme an, dass diese Richter in einem Hochhaus wohnen (im
obersten Stock, ohne Balkon) und Wasser nur benutzen um Ihren Cognac zu
verdünnen. Solche Leute müsste man wochenlang in der Wüste einsperren und
anschliessend an einem vertrockneten Flussbett aussetzen, damit Sie die
Bedeutung des Elementes " Wasser " zu schätzen lernen !!!!!!!!
Hallo liebe Naturschützer, mit Bedauern habe ich von der Verurteilung
erfahren und mich auf Euren Seiten zusätzlich informiert. Mir geht immer
wieder das Messer in der Tasche auf, wenn ich sehe, wie
ungerecht die deutsche Rechtsprechung doch ist bzw. ausgelegt
werden kann. Im gesamten "Aufrüttel-Prozess" in Bezug auf
Nichteinhalten der vorgeschriebenen, gesetzlichen Vorgaben für diese
grün ummantelte Art der Gewässerverbauung, muss man wieder und
wieder feststellen, wie wenig Engagement die Behörden und
"Ordnungshüter" für Aktionen aufbringen, die die Gemeindekassen nicht
füllen. Würde nur halb so viel Einsatz wie bei der modernen
Wegelagerei auf Autofahrer gezeigt, wäre allen schon sehr geholfen.
Aber es ist eben nicht lukrativ, ein paar Fischen den Lebensraum
zu erhalten. Ich begleite diese Thematik nur am Rande, aber die
Verurteilung von einem engagierten Naturschützer, der mit besten Wissen
und Gewissen gehandelt hat, veranlaßte mich dazu, auch mal meine
Meinung zu äußern und Euch damit zu bestärken. Weiter so!!! |
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