Sachsenskandal

Logo der Bürgerinitiative "Gegen Gewässerverbauung in Sachsen"
 


Die folgenden Pressemitteilungen haben wir im Laufe der letzten Jahre zusammengestellt. Schicken Sie uns per e-Mail Presseartikel zum Thema Wasserkraft und Fließgewässerschutz aus Ihrer Region, wir werden sie hier gern veröffentlichen.

Pressemitteilungen zum Sachsenskandal!                       (Bitte auf die Bilder klicken!!!)

Die folgenden Pressemitteilungen haben wir nur zum Sachsenskandal zusammengestellt. Lesen Sie die Farce über die Verurteilung eines Naturschützers. Jahrelang werden die Gesetzesverstöße den Behörden angezeigt, aber ohne jegliche Reaktion.
Unser Mitstreiter
Winfried Klein, Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit Verband Hessischer Sportfischer zum Gerichtsurteil:
Es ist ein Skandal, wenn unsere Justiz Urteile gegen Bürger fällt, die lediglich mit Zivilcourage dafür sorgen, dass der gesetzliche Zustand bei Wasserkraftanlagen zum Schutze der Gewässer, der in den Gewässern lebenden Tiere und dem Schutz der Natur wieder hergestellt wird. Sind die betreffenden Richter und Staatsanwälte in Sachsen so unwissend, dass sie nicht erkennen (oder ignorieren), dass unsere fließenden Gewässer die wertvollsten und schützenswertesten Lebensräume in unserer Natur und Landschaft sind? Sie sollten sich schleunigst Fortbilden, was ihre Pflicht ist, wenn sie Urteile fällen, die jeglicher Vernunft entbehren! Es kann doch nicht sein, dass ein Bürger lange Zeit über den offiziellen Behördenweg versucht ungesetzliche Zustände in Wasserkraftanlagen abzustellen, die zuständigen Behörden jedoch untätig bleiben. Gegen diese Untätigkeit der "Behörden" sollte man auf dem Wege der Dienstaufsicht vorgehen und ihnen in Zukunft den nötigen Dampf machen. Wenn solche Urteile in Zukunft Schule machen, wird es um unsere Gewässer in Deutschland geschehen sein, denn die Wasserkraftlobby wird den Aufwind nutzen und ungestraft ihre auferlegten Grenzen zum Schaden der Gewässer sprengen. Dies dürfen wir Angler keinesfalls zulassen. Deswegen gehört unsere Solidarität Tobias Mehnert, der zusammen mit der Bürgerinitiative "Gegen Gewässerverbauungen in Sachsen" für intakte Gewässer kämpft. Da ihn das Urteil von DM 1000 plus 5000 DM Gerichtskosten an den Rand des Ruins getrieben hat, sollten wir ihn mit einer Spende für seinen couragierten Einsatz unterstützen! Spendenkonto: Bürgerinitiative gegen Gewässerverbauungen in Sachsen "Tobias Mehnert", Dresdner Bank, BLZ: 87080000, Konto-Nr.: 0609531801.
Lesen Sie weiter in unserem Bericht auf
[Sachsenskandal] in unserer Rubrik WKA.

Wasserkraft: Landratsamt unter Beschuss

vom 22. August 2001

Umweltverband fordert Staatsanwaltschaft zur Ermittlungen gegen Betreiber und Behörde auf - Zwei Anlagen an der Schwarzen Pockau im Visier

Von SVEN FROMMHOLD

Chemnitz/Marienberg. In der seit Monaten anhaltenden Ausein- andersetzung um zwei Wasser- kraftanlagen bei Pobershau im Mittleren Erzgebirgskreis hat der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) jetzt bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz Anzeige gegen die Betreiber erstattet. Sie hätten, so der Chemnitzer Landesgeschäfts- führer des BUND, Ulrich Krößin, soviel Wasser aus dem natür- lichen Flussbett ausgeleitet, dass Schwarze und vereinigte Pockau im Hinteren Grund und an der Kniebreche zeitweise faktisch keine Gewässer mehr waren. Weil die untere Wasserbehörde des Mittleren Erzgebirgskreises diese Zustände nach Meinung der Umweltschützer tatenlos hinnahm, ersucht der BUND zu- dem um Ermittlungen gegen das Landratsamt, vertreten durch den Landrat. Der Vorwurf: Strafver- eitelung im Amt. Mit der Anzeige reagiert der Verband auf die Er- gebnisse eines Strafverfahrens gegen den Flohaer Umweltschüt- zer Tobias Mehnert. Spätestens seit dem ersten Prozess im Februar dieses Jahres müsste

der Staatsanwaltschaft Chem- nitz bekannt sein, dass die Be- treiber die vorgeschriebene Min- destabflussmenge deutlich unter- schritten/mahnt Krößin längst fällige Untersuchungen an. Die aber unterblieben bisher offen- bar. Da nacheinander unter- schiedliche Anklagevertreter mit der Sache betraut wurden, ist das kein Wunder. "Ich war nur bei der letzten Verhandlung in Chemnitz dabei, und die dauerte eine Viertelstunde", sagt Staats- anwalt Jürgen Zöllner. Die Vor- würfe wurden jetzt geprüft. Sollten tatsächlich Verfehlungen im Marienberger Landratsamt zutagetreten dann werden sich die Ermittlungen gegen den dafür verantwortlichen Mitarbeiter richten. "Strafbar so Zöllner, "macht sich der Einzelne, nicht aber eine juristische Person wie die Kreisverwaltung," Noch sei auch offen, wie eine Schuld der Betreiber einzuordnen wäre. "Das Ignorieren verwaltungsrecht- licher Normen ist nicht zwangs- läufig eine Straftat. Tobias Meh- nert sieht das anders. Nach sei- ner Ansicht trifft Paragraph 324 des Strafgesetzbuches zu. Demnach drohen all jenen bis zu fünf Jähre Gefängnis, die unbefugt ein Gewässer verunreingen

oder dessen Eigenschaften auf andere Weise nachteilig verän- dern. Letzteres machen laut Mehnert und seinen Mitstreitern fast alle Wasserkraftwerksbe- treiber an den nicht zur profitab- len Energieerzeugung geeig- neten Flussläufen der Region. Im Oktober 1999 hatten sie deshalb im Hinteren Grund und an der Kniebreche zur Selbsthufe ge- griffen. An der ersten Anlage entfernten und zerstückelten sie einen Baumstamm, der einen Seitenarm neben dem beinahe wasserundurchlässigen. Wehr derart vom Fluss abschnitt, dass fast das gesamte Wasser in den Mühlgraben Richtung Turbinen- haus fließen konnte. An der zweiten, entnahmen sie Absperr- bretter, mit denen der Betreiber die Fischaufstiegshilfe neben der Staustufe in eine trockenen Fu- ßes begehbare Rampe verwan- delt hatte. Auch dort war der Fluss nach der Anlage auf hun- derten Metern fast vollständig wasserlos. Wegen Sachbeschä- digung wurde Mehnert vom Amtsgericht Marienberg zu 1000 Mark Geldstrafe für die Aktion verurteilt. In der Berufungs-Ver- handlung vor dem Chemnitzer Landgericht einigte man sich nun auf einen Kompromiss.


Das Verfahren wird wegen gerin- ger Schuld endgültig eingestellt, wenn der weiter als unbescholten geltende Flohaer bis 30. Sep- tember 8oo Mark an die Grüne Liga zahlt. Pikanterweise gehört dieser Organisation der Natur- schutzverband Freiberg an. Vorsitzender: Tobias Mehnert. Rein rechnerisch hat sich das gelohnt", meint der Umwelt- Schützer, ohne zur Nachahmung auffordern zu wollen, "die vor- sichtig gewordenen Betreiber halten sich jetzt meist an die fest- gelegte Abflussmenge. Wenn man bedenkt, dass ein einziger Verwaltungsangestellter im Land- ratsamt Marienberg den Steuer- zahler im Monat mehrere tau- send Mark kostet und die Behör- de trotz bekannter Verstöße nichts unternommen hat, ist das eine außerordentliche Effizienz."

Landrat  Albrecht  Kohlsdorf (CDU) weist diese Vorwürfe zurück. Im Mittleren Erzgebirks- kreis würden gegenwärtig 47 Wasserkraftanlagen betrieben. In den letzten Jahren, so betont er, hätten das Staatliche Umwelt- fachamt Chemnitz und die untere Wasserbehörde ihre Kontroll- und Überwachungstätigkeit intensiviert. 1999 sei dafür in seinem Hause eine extra Stelle eingerichtet worden. Gegen Betreiber, die sich trotz Aufforderung nicht an die Festlegungen halten, würden Ordnungswidrigkeits- verfahren eingeleitet - von Ja-nuar 2000 bis März 2001 zum Beispiel 20. Auch bei der beson- ders umstrittenen Anlage im Hin- teren Grund, die sich in einem Naturschutzgebiet befindet, habe

das Landratsamt gehandelt und "mit Möglichkeiten des Verwal- tungsrechts die Einhaltung des notwendigen Abflusses erzwun- gen. Um den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, werde dort jetzt ein Streichwehr (anstel- le des Stamms) errichtet, über das genügend Wasser ablaufen könne. Das Staatliche Umwelt- fachamt, so Kohlsdorf, habe das Vorhaben positiv eingeschätzt, das Regierungspräsidium die naturschutzrechttiche Zustim- mung erteilt. Problem nur: Wieder einmal machen Behörden und Kraftwerksbetreiber die Sache unter sich aus. Denn der BUND Sachsen, zu dessen fast 3500 Mitgliedern kompetente Fließgewässer-Fachleute gehören, lehnt das Projekt rundheraus ab.

Freie Presse Marienberg vom 07.08.01

Tobias Mehnert gilt damit als unschuldig - Schwere Schlappe für Marienberger Amtsgericht

von Matthias-Leipnitz

Chemnitz. Vor wenigen Tagen wurde vor der Berufungskammer des Landgerichtes Chemnitz das Verfahren gegen den Aktivisten Tobias Mehnert aus Flöha wegen Geringfügigkeit eingestellt. Mehnert muss lediglich 800 Mark an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Die Verfahrenskosten und die Kosten für die Entschädigung der Zeugen trägt die Staatskasse. Mehnert war vom Amtsgericht Marienberg wegen Sachbeschä- digung verurteilt worden, nach- dem er an Wehranlagen im Pobershau Ortsteil Hinterer

Grund und an der Kniebreche bei Zöblitz Sperren entfernt hatte, die den Mindestabfluss über das Wehr einschränkten. Die Betrei- ber der Anlagen hatten daraufhin Anzeige erstattet.
   Das Marienberger Amtsgericht hatte Mehnert zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Verurteilte vertrat indes die Meinung, dass er nur den ohnehin gesetzlich geforder- ten Zustand zum Mindestwasser- abfluss an den Kleinwasserkraft- anlagen hergestellt habe. Zu- sammen mit den Gerichts- und Anwaltskosten sah sich Mehnert mit Kosten von rund 5000 Mark konfrontiert. Die "Bürgerinitiative

gegen Gewässerverbauung in Sachsen" hatte deshalb ein Spen- denkonto für den Naturschützer eingerichtet. Mit Winfried Klein aus Hessen hatte sich sogar ein Träger des Bundesverdienstkreu- zes für Mehnert eingesetzt. Meh- nert selbst hatte gegen das Urteil Revision eingelegt - erfolgreich, wie sich nun zeigte. Der Natur- schützer gilt trotz der Auflage, 800,- Mark zu zahlen, als unschul- dig, wie sein Chemnitzer Anwalt Olaf Busch betonte. Busch bedau- erte, dass die Staatsanwalt trotz eindeutiger Hinweise auf das Fehlverhalten der Eigner gegen sie offenbar keine Ermittrungen eingeleitet habe.

Freie Presse Marienberg vom 28.05.2001

Weiterer Wirbel um Naturschützer-Urteil

Weiterer Wirbel um Naturschützer Urteil

Freie Presse Marienberg vom 08.05.2001

Wasserkraftsurteil: Naturschützer muss 6000,- DM zahlen

Wasserkraftsurteil: Naturschützer muss 6000,- DM zahlen

Freie Presse Marienberg vom 03.05.2001

Gerichtsurteil ein Skandal - Schulterschluss mit Umweltkriminellen

Gerichtsurteil ein Skandal - Schulterschluss mit Umweltkriminellen Teil 1

Gerichtsurteil ein Skandal - Schulterschluss mit Umweltkriminellen Teil 2

Gerichtsurteil ein Skandal - Schulterschluss mit Umweltkriminellen Teil 3

"Freie Presse" vom 19.04.2001

"Freie Presse" vom 19.04.2001

Das Tollhaus - Das deutsche Strafrecht und eine 570 DM Lappalie berichtet von Swen Uhlig

Naturschützer wegen Sachbechädigung verurteilt
berichtet von Thorsten Schilling

Das TollhausNaturschützer wegen Sachbeschädigung verurteilt


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