FFH-Elster

Logo der Bürgerinitiative "Gegen Gewässerverbauung in Sachsen"
 


weitere wichtige Informationen aus unseren Behörden finden Sie unter folgenden Links:


Landratsamt zeigt Interesse am Erhalt der Weißen Elster!


Am 27.02.01 wurde vom Gewässerwart des Vogtländischen Angelvereins in Plauen und Mitgliedern der Bürgerinitiative "Gegen Gewässerverbauung in Sachsen" im Landratsamt Vogtlandkreis ein Antrag auf "Einstweilige Sicherstellung" naturnaher Flussabschnitte der "Weißen Elster" zwischen "Rentzschmühle" und dem Ort Pirk gestellt. Dabei handelt es sich bei diesem Antrag auf Festlegung der o.g. Gebiete als FND gemäß § 21 SächsNatSchG.

In unserem Wehrkataster der "Weißen Elster" können Sie die entsprechenden Flussabschnitte einsehen. Dieses Fliessgewässer ist u.a. Lebensraum solch gefährdeter Arten wie Bachforelle, Äsche, Westgroppe und Bachneunauge, sowie Wasseramsel und Eisvogel. Die Schutzbedürftigkeit ergibt sich darüber hinaus bereits aus Verstößen gegen die Naturschutzgesetze bei der Genehmigung von Wasserkraftanlagen, wie der Franzmühle in Elsterberg. Derzeit erstellen wir für diesen Gewässerabschnitt einen Bildband. Einen schönen Einblick des Naturschutzgebietes erhalten Sie von dieser Aufnahme des Gebirgstales der Weißen Elster zwischen Ruppertsgrün und Cossengrün.

Am 18.07.2001 erhielten wir aus dem Landratsamt "GRÜNES LICHT".

Nach Information des LRA Vogtlandkreis wurden die benannten Elsterabschnitte in einer erneuten dritten FFH-Vorschlagsliste des Freistaates Sachsens aufgeführt, deren flurstücksgenaue Abgrenzung durch das Staatliche Umweltfachamt dazu erarbeitet wurde. Damit sind die beantragten Gebiete sogar in eine noch höhere Schutzstufe einzuordnen. Im Rahmen der Stellungnahme des Staatlichen Umweltfachamtes wurde die Fischart Westgroppe in den benannten Flussabschnitten festgestellt und damit als EU weite prioritäre Fischart eines Gewässers berührt, deren Lebens- und Fortpflanzungsstätten bei möglichen Eingriffen einer Umweltverträglichkeitsprüfung empfindlich geschädigt werden würde. Allein aus diesen Gründen ist ein beabsichtigter Betrieb von Wasserkraftanlagen in den betreffenden Flußabschnitten nahezu auszuschließen, so dass LRA Vogtlandkreis. Wir fragen uns natürlich weiterhin, wie eine Genehmigung der Franzmühle möglich und damit juristisch fundiert war. Dies wird die Bürgerinitiative im Einzelnen noch detailliert überprüfen.

Also liebe Naturfreunde, es gibt Licht am Horizont des Behördenhimmels. Packen wir es an, es lohnt sich für den Erhalt unserer Flüsse zu kämpfen.


Senden Sie Ihre E-Mail mit Fragen oder Kommentaren
zu Inhalten dieser Website an:
buergerinitiative@fliessgewaesserschutz.de
und alle Anfragen zum Webauftritt an:
webmaster@vogtland-treff.de
Copyright (c) Bürgerinitiative "Gegen Gewässerverbauung in Sachsen"