Neubau und Wiederinbetriebnahme kleiner
Wasserkraftwerke führen zu einem Zielkonflikt in der Umweltpolitik: Sie stärken
zwar den Anteil regenerativer Energie (Vermeidung von CO2-Emissionen), können
aber andererseits zur Beeinträchtigung des Naturhaushalts führen, da Bau und
Betrieb oft einen schwerwiegenden Eingriff in die Fließgewässer darstellen. Eine
Kosten-Nutzen-Abwägung ergab, daß für kleine Wasserkraftwerke (< 1 MW
Leistung), die nur 8,3 % der in Deutschland aus Wasserkraft gewonnenen Energie
bereitstellen und damit nur zu 0,09 % zur CO2-Emissionsverminderung in
Deutschland beitragen können, der Schaden durch Naturzerstörung meist höher zu
bewerten ist als der Nutzen der CO2-Einsparung.
Die ökonomischen
Betrachtungen zeigen, dass eine die Betriebskosten kleiner
Wasserkraftwerke deckende Förderung - insbesondere
für Anlagen unter 100 kW - zu hohe volkswirtschaftliche
Kosten für die Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen
hat. Der weiteren Erschließung des Potenzial kleiner
Wasserkraftanlagen kommt daher vor dem Hintergrund der
negativen ökologischen Auswirkungen keine Priorität
im Klimaschutz zu.
Unter Berücksichtigung
der geltenden Rechtsvorschriften und der Anforderungen
der zukünftigen EG-Wasserrahmenrichtlinie werden
folgende Empfehlungen ausgesprochen: (Auszüge)
· Bei naturnahen
Gewässern oder solchen, an denen eine Renaturierung
geplant ist, sollte auf die Nutzung der Wasserkraft
verzichtet werden.
· Bei Wiederinbetriebnahme
von Altanlagen und bei Erneuerung von Wasserrechten
sollten Belange des Gewässerschutzes
stärker berücksichtigt und Auflagen erteilt
werden (z.B. funktionsfähige Fischaufstiegshilfen,
baulich garantierter, dynamischer Mindestwasserabfluß,
kein Schwellbetrieb).
· Bei Neuanlagen
ist ein Aufstau des Gewässers zur Wasserableitung
zu vermeiden. Es sollten Konstruktionen gewählt
werden, die den genutzten Teil des Wassers
so ableiten, dass die Durchgängigkeit des Gewässers
und der Fließgewässercharakter
erhalten bleibt (z.B. Seitenentnahme mit Leitwerk im
Gewässer). Auflagen zum Mindestwasserabfluß
und zu Maßnahmen zur Vermeidung fischereilicher
Schäden durch die Turbinen sind zu erteilen, Schwellbetrieb
ist zu untersagen.
· Zu empfehlen
ist eine Positivkartierung aller potentiellen Standorte,
an denen unter Berücksichtigung der Umweltbelange
Kleinwasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 1000
kW wirtschaftlich betrieben werden können, wie
dies z.B. in Baden-Württemberg bereits
erfolgt ist.
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