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11.09.2001 Wasserkraftwerke nicht immer umweltfreundlich (Geowissenschaften, Technik, Umwelt)
Laut der Studie "Wasserkraftanlagen als erneuerbare Energiequelle" des Umweltbundesamtes ist Wasserkraft als Energiequelle nicht immer umweltfreundlich und ökologisch sinnvoll. Gerade bei kleinen Anlagen, die nur einen geringen Beitrag zur sauberen Energieerzeugung liefern, überwiegen die Nachteile. Denn jede Anlage greift in das empfindliche Ökosystem von Flüssen ein und kann beispielsweise durch ihre Turbinen Fischbestände schädigen. Deshalb wäre es sinnvoller bestehende Anlagen möglichst gut auszulasten. Vor allem aus Kraftwerken an großen Flüssen müsse man das Optimum herausholen, da diese Gewässer meist ohnehin schon als Schifffahrtsstraße genutzt oder aus Gründen des Hochwasserschutzes aufgestaut werden.

15.03.1998 Umweltverträglichkeit kleiner Wasserkraftwerke (UBA-Texte 13/98), Im Forschungsbericht 202 05 321 wird die Umweltverträglichkeit kleiner Wasserkraftwerke diskutiert. (Auszüge)

Neubau und Wiederinbetriebnahme kleiner Wasserkraftwerke führen zu einem Zielkonflikt in der Umweltpolitik: Sie stärken zwar den Anteil regenerativer Energie (Vermeidung von CO2-Emissionen), können aber andererseits zur Beeinträchtigung des Naturhaushalts führen, da Bau und Betrieb oft einen schwerwiegenden Eingriff in die Fließgewässer darstellen. Eine Kosten-Nutzen-Abwägung ergab, daß für kleine Wasserkraftwerke (< 1 MW Leistung), die nur 8,3 % der in Deutschland aus Wasserkraft gewonnenen Energie bereitstellen und damit nur zu 0,09 % zur CO2-Emissionsverminderung in Deutschland beitragen können, der Schaden durch Naturzerstörung meist höher zu bewerten ist als der Nutzen der CO2-Einsparung.

Die ökonomischen Betrachtungen zeigen, dass eine die Betriebskosten kleiner Wasserkraftwerke deckende Förderung - insbesondere für Anlagen unter 100 kW - zu hohe volkswirtschaftliche Kosten für die Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen hat. Der weiteren Erschließung des Potenzial kleiner Wasserkraftanlagen kommt daher vor dem Hintergrund der negativen ökologischen Auswirkungen keine Priorität im Klimaschutz zu.

Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften und der Anforderungen der zukünftigen EG-Wasserrahmenrichtlinie werden folgende Empfehlungen ausgesprochen: (Auszüge)

· Bei naturnahen Gewässern oder solchen, an denen eine Renaturierung geplant ist, sollte auf die Nutzung der Wasserkraft
   verzichtet werden.

· Bei Wiederinbetriebnahme von Altanlagen und bei Erneuerung von Wasserrechten sollten Belange des Gewässerschutzes
  stärker berücksichtigt und Auflagen erteilt werden (z.B. funktionsfähige Fischaufstiegshilfen, baulich garantierter, dynamischer
  Mindestwasserabfluß, kein Schwellbetrieb).

· Bei Neuanlagen ist ein Aufstau des Gewässers zur Wasserableitung zu vermeiden. Es sollten Konstruktionen gewählt werden,
  die den genutzten Teil des Wassers so ableiten, dass die Durchgängigkeit des Gewässers und der Fließgewässercharakter
  erhalten bleibt (z.B. Seitenentnahme mit Leitwerk im Gewässer). Auflagen zum Mindestwasserabfluß und zu Maßnahmen zur
  Vermeidung fischereilicher Schäden durch die Turbinen sind zu erteilen, Schwellbetrieb ist zu untersagen.

· Zu empfehlen ist eine Positivkartierung aller potentiellen Standorte, an denen unter Berücksichtigung der Umweltbelange
  Kleinwasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 1000 kW wirtschaftlich betrieben werden können, wie dies z.B. in
  Baden-Württemberg bereits erfolgt ist.


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