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Die
behördliche Relevanz bei der Durchsetzung
von Recht und Ordnung im Bereich des
Fließgewässerschutzes am
Beispiel ausgewählter Wasserkraftanlagen
im Regierungsbezirk Chemnitz
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Verfasser:
Susann Lehnert, Bildungsstätte:
Berufsschulzentrum Flöha, Klasse:
U`98, September 2001 Anlaß:
Praktikum 28.08.2000 - 21.12.2000, Zusammenstellung:
Martina Schüßler im Auftrag
des BUND LV Sachsen, Chemnitz
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0.
Vorbemerkungen
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Im dritten Jahr meiner Ausbildung absol-
vierte ich mein Praktikum bei Herrn Mehnert, dem
Vorsitzenden des Natur- schutzverband Freiberg e.V.(NAF).
Von ihm wurde ich mit der Aufgabe betraut, den Betrieb
verschiedener Wasserkraftanlagen im Regierungsbezirk
Chemnitz hinsichtlich der Erhaltung der Ausleitungsstrecken
der betroffenen Fließgewässerabschnitte
über einen längeren Zeitraum hinweg zu
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untersuchen.
Die einzelnen Anlagen wurden regelmäßig
von mir besucht. Die Untersuchungsergeb- nisse wurden
schriftlich und bildlich festgehalten. Bei Feststellung
von erheblichen Verän- derungen des Charakters
der Fließ- gewässerabschnitte habe ich
die Höhere Wasserbehörde des Regierungspräsi-
diums Chemnitz unverzüglich davon in Kenntnis
gesetzt, damit diese die
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Möglichkeit hatte,
die erforderlichen Schrit- te
zum Schutz des natürlichen Fließgewäs-
sers
einzuleiten. Anhand der behördlichen Reaktion
auf die Darstellung der Zustände an den betroffenen
Fließgewässerab- schnitten konnten Rückschlüsse
zur behördlichen Relevanz bei der Durch- setzung
von Recht und Ordnung im Bereich des Fließgewässerschutzes gezogen werden.
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1.
Rechtliche Grundlagen demnächst
hier
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2.
Behördenstruktur demnächst
hier
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3.
Ausgewählte Wasserkraftanlagen
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3.1.
Allgemeine Informationen
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Die
14 untersuchten Wasserkraftanlagen befinden sich
im Regierungsbezirk Chemnitz an den Flüssen
Flöha (12 Anlagen) und Zschopau (2) in den
Landkreisen Freiberg (8) und Mittlerer Erzgebirgskreis
(6). Die genaue Lage, die Festlegungen zur Mindestwasserabgabe
(ÖMWA) und zur Fischaufstiegshilfe (FAH) sowie
andere anlagenspezifische Angaben sind nachfolgend
aufgeführt.
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Wasserkraftanlagen
an Flöha und Zschopau: Achtung Navigation möglich
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1.)
Falkenau 2.) Hetzdorf 3.) Hohenfichte 4.)
Schloßmühle Leubsdorf 5.)
Priemsmühle
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6.) Marbach 7.) ENVIA Borstendorf 8.)
Floßmühle II Borstendorf 9.)
Floßmühle I Borstendorf 10.) Rauenstein
II
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11.) Mühle Görsdorf 12.) Nennigmühle 13.) Schloßmühle
Lichtenwalde (Zschopau) 14.) Webermühle Braunsdorf (Zschopau)
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zu
1.) Wasserkraftanlage Falkenau zurück
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Fluß/Flußkilometer/Ort: Altrecht: ÖMWA
in m³/s (Bestandskraft): FAH: Zuständige
Behörde:
Wasserrechtliche
Gestattungen:
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Flöha/5,85/Falkenau 14.09.1988 0,800
(nicht rechtskräftig) nicht vorhanden LRA
Freiberg (Überwachung) RP Chemnitz (AO ÖMWA/FAH) Anordnung
ÖMWA/FAH
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Bilanz
: Es wurden an dieser Anlage zwölf Untersuchungen
im Rahmen meines Praktikums durchgeführt. Davon
befand sich das Fließgewässer Flöha
in der Ausleitungsstrecke der Wasserkraftanlage
Falkenau an elf Tagen in einem
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katastrophalen
Zustand. Der sogenannte Fluß war nur noch
in Pfützenform vorhanden. Nur bei der Kontrolle
am 09.10.2000 konnte man das Fließgewässer
mit viel gutem Willen als solches erkennen. Im Bild
1 wird der Zustand, welcher sich mir 11 mal an der
Anlage bot, verdeutlicht.
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Bild
1: Wehr der WKA Falkenau -
deutlich erkennbar die Verlandung in der Ausleitungsstrecke
(Aufn. 06.09.2000)
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zu
2.) Wasserkraftanlage Hetzdorf zurück
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Fluß/Flußkilometer/Ort: Altrecht: ÖMWA
in m³/s (Bestandskraft): FAH: Zuständige
Behörde:
Wasserrechtliche
Gestattungen:
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Flöha/8,58/Breitenau 15.12.1989 1,000
(nicht rechtskräftig) nicht vorhanden LRA
Freiberg (Überwachung) RP Chemnitz (Anordnung
ÖMWA/FAH) Anordnung ÖMWA/FAH
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Bild
2: Der Röhrichtbestand in der Flöha am
Wehr der WKA Hetzdorf belegt, dass hier nur selten
Wasser fließt. (Aufn. v. 12.12.2000)
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Bilanz:
In zehn von dreizehn Fällen wurde gar kein
Wasser über das Wehr an das natürliche
Fließgewässer abgegeben. Was sich einem
an der Wasserkraftanlage bietet, kann kaum schlimmer
sein. Vor dem Wehr ähnelt das Fließgewässer
Flöha einem Stausee und in der Ausleitungsstrecke
der Wasserkraftanlage kann man es nicht als solches
wahrnehmen, da es nur noch in Pfützenform vorhanden
ist. An den drei Tagen, wo wenigstens etwas Wasser
über das Wehr an das natürliche Flußbett
abgegeben wurde, konnte man jedoch fast keine Veränderungen
in der Ausleitungsstrecke feststellen, da die Mehrabgabe
an Wasser zu gering war um das Fließgewässer
wieder als solches wahrnehmbar zu machen. Bild
2 belegt die Zustände, die an der Wasserkraftanlage
Hetzdorf vorherrschen.
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zu
3) Wasserkraftanlage Hohenfichte zurück
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Fluß
/Flußkilometer/Ort: Altrecht: ÖMWA
in m³/s (Bestandskraft): FAH:
Zuständige
Behörde: Wasserrechtliche Gestattungen:
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Flöha/10,79/Leubsdorf 04.12.1911 1,300
(rechtskräftig) davon sollen 750 l/s über
die Fischaufstiegshilfe und 550 l/s über das
Wehr abgegeben werden vorhanden LRA
Freiberg (Überwachung) Genehmigung §91
SächsWG
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Bild
3: Es ist deutlich zu erkennen, dass über das
Wehr kein Restwasser abgegeben wird, obwohl im rechtskräftigen
Wasserrechtlichen Bescheid ein Restwasser von 550
l/s festgeschrieben wurde. (Aufn. v. 06.09.2000)
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Bilanz:
Die Mindestwasserfestlegung von 1300 l/s ist rechtskräftig
angeordnet. Es muß also mindestens diese Menge
an Wasser im natürlichen Flußbett belassen
werden. Ansonsten handelt der Betreiber der Wasserkraftanlage
rechtswidrig. Die Menge von 1300 l/s ist entsprechend
bestandskräftiger wasserrechtlicher Festlegung
folgendermaßen an das natürliche Flußbett
abzugeben: 750 l/s über die Fischaufstiegshilfe
und 550 l/s über das Wehr. Bei allen Untersuchungen
der Anlage wurde jedoch lediglich über die
Fischaufstiegshilfe Wasser an das natürliche
Fließgewässer abgegeben, wie man anhand
des Bild 3 erkennen kann.
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zu
4.) Wasserkraftanlage Schloßmühle Leubsdorf
zurück
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Fluß
/Flußkilometer/Ort: Altrecht: ÖMWA
in m³/s (Bestandskraft): FAH: Zuständige
Behörde: Gestattungen:
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Flöha/15,18/Leubsdorf aufgehoben 1,500
(nicht rechtskräftig) vorhanden RP Chemnitz
(Überwachung) Genehmigung §91 SächsWG Erlaubnis
§13 SächsWG §7 WHG
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Bilanz:
Bis auf zwei Ausnahmen wurde auch an der Schloßmühle
Leubsdorf durchgängig sehr wenig Wasser im
natürlichen Flußbett gelassen, was ebenfalls
das Entstehen einer ausgedehnten Verlandungsvegetation
in der Ausleitungsstrecke zur Folge hatte.
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Bild
4 und 5 machen deutlich, daß auch bei dieser
Anlage die Wasserabgabe an das natürliche Fließgewässer
zu gering ist.
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Bild
4 links: Fischtreppe und Grundablass der WKA Schloßmühle
Leubsdorf mit Restwasser (Aufnahme v. 07.09.2000
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Bild
5 rechts: Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel
- das Wehr der WKA Schloßmühle Leubsdorf
(Aufnahme v. 07.09.2000)
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zu
5.) Wasserkraftanlage Priemsmühle zurück
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Fluß
/Flußkilometer/Ort: 'Altrecht: ÖMWA
in m³/s (Bestandskraft): FAH: Zuständige
Behörde: Wasserrechtliche Gestattungen:
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Flöha/16,41/Leubsdorf aufgehoben 1,500
(nicht rechtskräftig) vorhanden RP Chemnitz
(Überwachung) Genehmigung §91 SächsWG Erlaubnis
§13 SächsWG §7 WHG
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Bilanz:
Die Zustände an der Wasserkraftanlage Priemsmühle
sind nahezu durchgängig katastrophal. Lediglich
einmal wurde ein wenig Wasser über das Wehr
an das natürliche Fließgewässer
abgegeben. Wie es an der Anlage zum Zeitpunkt der
Kontrollen in der Regel aussah, zeigen die Bilder
6 und 7.
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Bild
6 links: Grundablass an der WKA Priemsmühle
mit der wesentlichen Menge des Restwassers für
den Fluss (Aufnahme v. 29.11.2000)
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Bild
7 rechts:: Wehr der WKA Priemsmühle, Restwasserabgabe
nicht eingehalten, die Fischtreppe funktionsuntüchtig
eine WKA mit neuem Wasserrecht und besonderer behördlicher
Kontrolle (Aufnahme vom 29.11.2000)
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Wir
werden hier den gesamten Bericht und die Analysen im Internet veröffentlichen, lesen Sie demnächst
mehr, die Ergebnisse sind dramatisch, unsere Behörden
werden gespannt sein.
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