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Die behördliche Relevanz bei der Durchsetzung von Recht und Ordnung im Bereich des Fließgewässerschutzes am Beispiel ausgewählter Wasserkraftanlagen im Regierungsbezirk Chemnitz

Verfasser: Susann Lehnert, Bildungsstätte: Berufsschulzentrum Flöha, Klasse: U`98, September 2001
Anlaß: Praktikum 28.08.2000 - 21.12.2000, Zusammenstellung: Martina Schüßler im Auftrag des BUND LV Sachsen, Chemnitz


0. Vorbemerkungen

 

 

  Im dritten Jahr meiner Ausbildung absol- vierte ich mein Praktikum bei Herrn Mehnert, dem Vorsitzenden des Natur- schutzverband Freiberg e.V.(NAF). Von ihm wurde ich mit der Aufgabe betraut, den  Betrieb verschiedener Wasserkraftanlagen im Regierungsbezirk Chemnitz hinsichtlich der Erhaltung der Ausleitungsstrecken der betroffenen Fließgewässerabschnitte über einen längeren Zeitraum hinweg zu

untersuchen. Die einzelnen Anlagen wurden regelmäßig von mir besucht. Die Untersuchungsergeb- nisse wurden schriftlich und bildlich festgehalten. Bei   Feststellung von erheblichen Verän- derungen des Charakters der Fließ- gewässerabschnitte habe ich die Höhere Wasserbehörde des Regierungspräsi- diums Chemnitz unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt, damit diese die

Möglichkeit hatte, die erforderlichen Schrit- te zum Schutz des natürlichen Fließgewäs- sers einzuleiten. Anhand der behördlichen Reaktion auf die Darstellung der Zustände an den betroffenen Fließgewässerab- schnitten konnten Rückschlüsse zur behördlichen Relevanz bei der Durch- setzung von Recht und Ordnung im Bereich des Fließgewässerschutzes gezogen werden.


1. Rechtliche Grundlagen    demnächst hier


2. Behördenstruktur             demnächst hier


3. Ausgewählte Wasserkraftanlagen


3.1. Allgemeine Informationen

Die 14 untersuchten Wasserkraftanlagen befinden sich im Regierungsbezirk Chemnitz an den Flüssen Flöha (12 Anlagen) und Zschopau (2) in den Landkreisen Freiberg (8) und Mittlerer Erzgebirgskreis (6). Die genaue Lage, die Festlegungen zur Mindestwasserabgabe (ÖMWA) und zur Fischaufstiegshilfe (FAH) sowie andere anlagenspezifische Angaben sind nachfolgend aufgeführt.

Wasserkraftanlagen an Flöha und Zschopau: Achtung Navigation möglich

1.) Falkenau
2.) Hetzdorf
3.) Hohenfichte
4.) Schloßmühle Leubsdorf
5.) Priemsmühle

6.) Marbach
7.) ENVIA Borstendorf
8.) Floßmühle II Borstendorf
9.) Floßmühle I Borstendorf
10.) Rauenstein II

11.) Mühle Görsdorf
12.) Nennigmühle
13.) Schloßmühle Lichtenwalde (Zschopau)
14.) Webermühle Braunsdorf (Zschopau)


zu 1.) Wasserkraftanlage Falkenau zurück


Fluß/Flußkilometer/Ort:
Altrecht:
ÖMWA in m³/s (Bestandskraft):
FAH:
Zuständige Behörde:

Wasserrechtliche Gestattungen:  

Flöha/5,85/Falkenau
14.09.1988
0,800 (nicht rechtskräftig)
nicht vorhanden
LRA Freiberg (Überwachung)
RP Chemnitz (AO ÖMWA/FAH)
Anordnung ÖMWA/FAH

Bilanz : Es wurden an dieser Anlage zwölf Untersuchungen im Rahmen meines Praktikums durchgeführt. Davon befand sich das Fließgewässer Flöha in der Ausleitungsstrecke der Wasserkraftanlage Falkenau an elf Tagen in einem

katastrophalen Zustand. Der sogenannte Fluß war nur noch in Pfützenform vorhanden. Nur bei der Kontrolle am 09.10.2000 konnte man das Fließgewässer mit viel gutem Willen als solches erkennen. Im Bild 1 wird der Zustand, welcher sich mir 11 mal an der Anlage bot, verdeutlicht.

Bild 1: Wehr der WKA Falkenau - deutlich erkennbar die Verlandung in der Ausleitungsstrecke (Aufn. 06.09.2000)


zu 2.) Wasserkraftanlage Hetzdorf zurück


Fluß/Flußkilometer/Ort:
Altrecht:
ÖMWA in m³/s (Bestandskraft):
FAH:
Zuständige Behörde:

Wasserrechtliche Gestattungen:

Flöha/8,58/Breitenau
15.12.1989
1,000 (nicht rechtskräftig)
nicht vorhanden
LRA Freiberg (Überwachung)
RP Chemnitz (Anordnung ÖMWA/FAH)
Anordnung ÖMWA/FAH

Bild 2: Der Röhrichtbestand in der Flöha am Wehr der WKA Hetzdorf belegt, dass hier nur selten Wasser fließt.  (Aufn. v.  12.12.2000)

Bilanz: In zehn von dreizehn Fällen wurde gar kein Wasser über das Wehr an das natürliche Fließgewässer abgegeben. Was sich einem an der Wasserkraftanlage bietet, kann kaum schlimmer sein. Vor dem Wehr ähnelt das Fließgewässer Flöha einem Stausee und in der Ausleitungsstrecke der Wasserkraftanlage kann man es nicht als solches wahrnehmen, da es nur noch in Pfützenform vorhanden ist. An den drei Tagen, wo wenigstens etwas Wasser über das Wehr an das natürliche Flußbett abgegeben wurde, konnte man jedoch fast keine Veränderungen in der Ausleitungsstrecke feststellen, da die Mehrabgabe an Wasser zu gering war um das Fließgewässer wieder als solches wahrnehmbar zu machen.  Bild 2  belegt die Zustände, die an der Wasserkraftanlage Hetzdorf vorherrschen.


zu 3) Wasserkraftanlage Hohenfichte zurück


Fluß /Flußkilometer/Ort:
Altrecht: 
ÖMWA in m³/s (Bestandskraft):
FAH: 


Zuständige Behörde:
Wasserrechtliche Gestattungen:

Flöha/10,79/Leubsdorf
04.12.1911
1,300 (rechtskräftig) davon sollen 750 l/s über die Fischaufstiegshilfe und 550 l/s über das Wehr abgegeben werden
vorhanden
LRA Freiberg (Überwachung)
Genehmigung §91 SächsWG

Bild 3: Es ist deutlich zu erkennen, dass über das Wehr kein Restwasser abgegeben wird, obwohl im rechtskräftigen Wasserrechtlichen Bescheid ein Restwasser von 550 l/s festgeschrieben wurde. (Aufn. v. 06.09.2000)

Bilanz: Die Mindestwasserfestlegung von 1300 l/s ist rechtskräftig angeordnet. Es muß also mindestens diese Menge an Wasser im natürlichen Flußbett belassen werden. Ansonsten handelt der Betreiber der Wasserkraftanlage rechtswidrig. Die Menge von 1300 l/s ist entsprechend bestandskräftiger wasserrechtlicher Festlegung folgendermaßen an das natürliche Flußbett abzugeben: 750 l/s über die Fischaufstiegshilfe und 550 l/s über das Wehr. Bei allen Untersuchungen der Anlage wurde jedoch lediglich über die Fischaufstiegshilfe Wasser an das natürliche Fließgewässer abgegeben, wie man anhand des Bild 3 erkennen kann.


zu 4.) Wasserkraftanlage Schloßmühle Leubsdorf zurück


Fluß /Flußkilometer/Ort:
Altrecht:
ÖMWA in m³/s (Bestandskraft):
FAH:
Zuständige Behörde:
Gestattungen:

Flöha/15,18/Leubsdorf
aufgehoben
1,500 (nicht rechtskräftig)
vorhanden
RP Chemnitz (Überwachung)
Genehmigung §91 SächsWG Erlaubnis §13 SächsWG §7 WHG

Bilanz: Bis auf zwei Ausnahmen wurde auch an der Schloßmühle Leubsdorf durchgängig sehr wenig Wasser im natürlichen Flußbett gelassen, was ebenfalls das Entstehen einer ausgedehnten Verlandungsvegetation in der Ausleitungsstrecke zur Folge hatte.

Bild 4 und 5 machen deutlich, daß auch bei dieser Anlage die Wasserabgabe an das natürliche Fließgewässer zu gering ist.

Bild 4 links: Fischtreppe und Grundablass der WKA Schloßmühle Leubsdorf mit Restwasser (Aufnahme v. 07.09.2000

Bild 5 rechts: Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel - das Wehr der WKA Schloßmühle Leubsdorf (Aufnahme v. 07.09.2000)


zu 5.) Wasserkraftanlage Priemsmühle zurück


Fluß /Flußkilometer/Ort:
'Altrecht:
ÖMWA in m³/s (Bestandskraft):
FAH:
Zuständige Behörde:
Wasserrechtliche Gestattungen:

Flöha/16,41/Leubsdorf
aufgehoben
1,500 (nicht rechtskräftig)
vorhanden
RP Chemnitz (Überwachung)
Genehmigung §91 SächsWG Erlaubnis §13 SächsWG §7 WHG

Bilanz: Die Zustände an der Wasserkraftanlage Priemsmühle sind nahezu durchgängig katastrophal. Lediglich einmal wurde ein wenig Wasser über das Wehr an das natürliche Fließgewässer abgegeben. Wie es an der Anlage zum Zeitpunkt der Kontrollen in der Regel aussah, zeigen die Bilder 6 und 7.

Bild 6 links: Grundablass an der WKA Priemsmühle mit der wesentlichen Menge des Restwassers für den Fluss (Aufnahme v. 29.11.2000)

Bild 7 rechts:: Wehr der WKA Priemsmühle, Restwasserabgabe nicht eingehalten, die Fischtreppe funktionsuntüchtig eine WKA mit neuem Wasserrecht und besonderer behördlicher Kontrolle (Aufnahme vom 29.11.2000)


Wir werden hier den gesamten Bericht und die Analysen im Internet veröffentlichen, lesen Sie demnächst mehr, die Ergebnisse sind dramatisch, unsere Behörden werden gespannt sein.



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