Unser Referent
für Öffentlichkeitsarbeit, Winfried
Klein, erhielt dieser Tage per Einschreiben
mit Rückschein einen anwaltlichen Schriftsatz
im Auftrag von zwei Kraftwerksbetreiberfirmen,
in dem von ihm die Unterzeichnung einer
mit DM 50.000,- bewehrten Unterlassungs-
und Verpflichtungserklärung verlangt
wird. Bei Nichtunterzeichnung wird Unterlassungs-
klage
angedroht. Auslöser
ist ein Zeitungsbericht in den Weinheimer
Nachrichten vom 18. Mai, in dem über
ein Referat von Winfried Klein anläßlich
einer Veranstaltung der IG Weschnitz berichtet
wird. Winfried Klein hat dort, wie schon
oft vorher, harte Kritik an der Stromerzeugung
aus Wasserkraft geäußert. Er
sprach unter anderem von abertausenden von
Fischen, die tagtäglich an den Rechen
und in den Turbinen der Wasserkraftwerke
ihr Leben lassen müßten. Weiter stellte
er fest, daß Stauanla- gen von Kraftwerken
die Lebensräume der Fließgewässer regelrecht
zerhackten. Fische, Rundmäuler und
Kleintiere könnten diese künstlichen
Barrieren nicht überwinden. Für
viele Arten bedeute diese die Trennung von
Ihren Laichplätzen und Aufwuchsgebieten
das Aussterben in dem betreffenden Gewässer.
Der Beitrag, den besonders die Kleinwasser-
kraftwerke
zum Klimaschutz leisten wollten, sei dagegen
verschwindend gering. Sie seien eher profitable
Abschreibungsobjekte, denn "irgendwie
öko". Die Anwälte
schreiben dazu, daß mit diesen "ebenso
unrichtigen wie unser- iösen Behauptungen"
die Betreiber von Wasserkraftwerken
gezielt diskriminiert würden mit dem
Ziel, deren Ansehen zu schädigen und
den weiteren Betrieb von Wasserkraftwerken
möglichst zu verhin- dern.
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Kein Nachweis?
Bloß verleum- derische Erfindung? -
getötete
Aale am Kraftwerk Diez Foto
unten: W.K. Die aufgestellten
Behauptungen seien geeignet, das Ansehen
von Betrieben, welche Strom aus Wasserkraft
er- zeugen, zu schädigen und zu mindern. Die Aussagen
stellten damit einen rechtswidrigen Eingriff
in eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetriebe
dar, so die Anwälte.Sie führen
weiterhin aus, daß es für die
Behauptung, daß an den Rechen und
in den Turbinen täglich tausende von
Fischen ihr Leben lassen müßten,
keine Nachweise gäbe, weil sie offenkundig
unrichtig sei: "Die natürlichen,
wildleben- den Flußfische - auch diejenigen
der Weschnitz- entziehen sich dem Sog der
Turbine bzw. der Wasserkraftanlagen. Wenn,
was selten ist, tatsächlich einmal
ein Fisch an den Rechen angetrieben wird,
dann ist dieser entweder bereits tot oder
schwer krank, beispielsweise verpilzt (auch
Fische werden krank und sterben)."
Winfried Kleins Behauptung, die Farbe des
"grünen" Stroms aus Wasserkraft
sei rot, nämlich vom Blut der getöteten
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Fische, sei eine bösartige und verleum-
derische Erfindung, mit der gezielt
Wasserkraftbetreiber verleumdet, verunglimpft
und beleidigend geschädigt werden sollten,
heißt es schlußendlich. Man
muß sich wirklich fragen, ob die Kraftwerksbetreiber
wirklich glauben, was ihre Anwälte
da schreiben. Wer ernsthaft behauptet, daß
an Wasserkraftwerken keine oder nur selten
einmal Fische zu Tode kommen, muß
angesichts der seit Jahren sattsam bekannten
und dokumentierten Fälle Wahnhausen/
Werra,
Diez/Lahn und Dettelbach/Main (um nur wenige
Beispiele zu nennen) schon sehr ahnungslos
und/oder blind sein und/oder andere für
mindestens ebenso ahnungslos bzw.
blind halten. Gerade am Mainkraftwerk Dettelbach
sind die enormen Schäden
an der Fisch- fauna unwiderlegbar wissenschaftlich
dokumentiert
worden (vgl. FISCHEREI IN HESSEN Nr. 3/2000,
Beitrag "Energie fürs
Leben?"), und von den Aalmetzeleien
am Lahnkraftwerk Diez haben wir und auch
der VDSF auch schon seit Jahren mehrmals
in Fotodokumentationen berich- tet. Offenbar
ist den Kraftwerksbetreibern aber bewußt,
daß sie keine sachlichen Argument
haben. Deshalb probieren sie die
Einschüchterungsmethode mit der juristischen
Keule. In Anbetracht der Sachlage versteht
sich von selbst, daß Winfried Klein
keine Unterlassungs- und Verpfiichtungserkiärung
abgeben wird. Für den Fall, daß
die Gegenpartei Unterlas- sungsklage einreicht,
hat Winfried Klein die uneingeschränkte
Unterstützung unseres
Verbandes und des Verbandes Deutscher Sportfischer
e. V.. der auch bereits bei seinem Versicherer
Rechts- schutzdeckung für diesen Fall
erwirkt hat.
Leonhard
R. Peter
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