Straftat

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Die folgenden Pressemitteilungen haben wir im Laufe der letzten Jahre zusammengestellt. Schicken Sie uns per e-Mail Presseartikel zum Thema Wasserkraft und Fließgewässerschutz aus Ihrer Region, wir werden sie hier gern veröffentlichen.


"Legale Straftaten" Umweltfrevel wird hingenommen
Leitartikel Chemnitz (750.000 Auflagen) vom 01.02.02 zurück zur Übersicht


VON SVEN FROMMHOLD

Auf den ersten Blick ist die Wasserkraftnutzung eine saubere Sache. In rund 170 Anlagen wird heute an den Flüssen im Regierungsbezirk Chemnitz Strom erzeugt, ohne dass Schlote qualmen. Dumm nur, dass unsere relativ kleinen Fließgewässer dabei den Bach runtergehen.
Um profitabel oder zumindest rentabel zu arbeiten, müssen die Kraftwerksbetreiber soviel Wasser wie möglich zu ihren Turbinen umleiten. Je mehr sie ungenutzt über die Wehre ablaufen lassen, desto weniger Geld fließt in ihre Taschen. Kein Wunder also, dass sie verbindliche Auflagen der Behörden zur Mindestabflussmenge hinauszuzögern versuchen - indem sie Widersprüche einlegen, deren

Klärung sich zum Teil jahrelang hinzieht.Den vermeintlichen Freiraum, den sich die Kraftwerker dadurch verschaffen, nutzen sie weidlich aus. wie die Erfahrungen zeigen. Dazu kommen ungezählte Fälle von Ignoranz gegenüber tatsächlich rechtskräftig gewordenen Festlegungen. Mit ihren Kontrollen, bei denen sie seltsamerweise stets weniger Verstöße als die Umweltschutz-Organisationen feststellen und den daraus folgenden Bußen werden die Behörden dieses Umweltfrevels nicht Herr. Verlierer sind die Flöha, die Zschopau, das Schwarzwasser und und und...
Der Anteil des Wasserkraftstroms am Gesamtenergiemix in Sachsen ist nicht mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Um so erschreckender, dass die

steuerfinanzierten Verwaltungen wie Kaninchen vor der Schlange erstarren, sobald Unternehmer, die letztlich ausschließlich Privatinteressen verfolgen, ihre Bescheide anfechten. Nicht einverstanden zu sein mit den Auflagen der Ämter reicht, um den Fluss zum Schaden des Allgemeinwohls weiter hemmungslos ausbeuten zu dürfen. Ein seltsamer Vorgang in einem Bundesland, in dem Schwarzfahrer wegen ein paar Euro bis vors Landgericht gezerrt werden.

Verlierer sind die Flöha, die Zschopau, das Schwarzwasser ...


Mit dem armseligen Versuch, das Restwasser-Problem durch betreiberfreundliche Übergangsverein-barungen zu lösen, leisten Regierungspräsidium und Landratsämter den Offenbarungseid. Ein Gewässer "nachteilig in dessen Eigenschaften zu verändern", ist eine Straftat (Strafgesetzbuch, Paragraf 324).

Doch statt gegen die Schuldigen vorzugehen, handeln die Behörden Regelungen mit ihnen aus, die ihr strafwürdiges Treiben legalisieren.
Mag der Verband der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt, in dem sicher manch gutmeinender Idealist wirkt, ob dieser Einschätzung auch im Zickzack

springen - er hat zu wenig getan, sie zu ändern. So sind den vollmundigen Ankündigungen, schwarze Schafe bloßzustellen und öffentlichkeitswirksam auszuschließen, bis heute keine sichtbaren Taten gefolgt. Wahr-scheinlich weiß der Vorstand einfach nicht, wo er anfangen soll.


 


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