Die neue
EU-Wasserrahmenricht- linie wird wieder Leben in unsere
Gewässer bringen. Wir haben für Sie einmal
die wichtigsten Punkte dieser komplexen Regelung zu-
sam-mengefaßt Was ist die WRRL?
Die "EU-Wasserrahmenricht- linie (WRRL) ist am 22.12.2000
in Kraft getreten. Sie soll die insge- samt 32 verschiedenen
Gewäs- serschutzlinien der EU aufräumen und
dann stufenweise nach 7 be- ziehungsweise 13 Jahren
ablö- sen. Die WRRL gilt in allen Mit-
glieds-
staaten, es gibt keine Ausnahme und keine Verläng-
erung
der Fristen für einzelne Staaten. In Deutschland
wird es zukünf- tig 10 Flußgebietseinheiten
(Hauptstrom plus Nebengewäs- ser) geben. Diese
Einheiten bestehen aus: Eider, Schlei/- Trave, Warnow/Peene, Oder, Elbe, Weser, Ems, Rhein, Maas, Donau. Was
bedeutet die WRRL? Erstmals werden die Fließge-
wässer als Gesamtheit, also von der Quelle bis
zur Mündung, auch über Landesgrenzen hinweg
betrachtet und bewirtschaftet. Damit ist erstmals in
der Ge- schichte die Gewässerökologie und
nicht der Wasserbau aus- schlaggebend!
Ziel der
WRRL ist, die Gewäs- ser in den bestmöglich
ökolo- gischen Zustand zu bringen. Ein guter Zustand
ist erst dann er-
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reicht, wenn die Lebewesen, die in dem
Gewässer
vorkommen müßten, dort auch wirklich vorhanden
sind! Die Gewässer werden dazu in 20 Fließtypen,
13 Seentypen und 6 Übergangs- und Küstentypen
un- terteilt. Interessant dabei: Die Fische werden
ein wichtiger Indikator für den Zustand eines
Gewässers (Stichwort: Forellen- und Äschenregion!).
Der Eintrag von Schadstoffen aus Abwässern, Pflanzenschutz-
mitteln oder Dünger wird unter- sagt und verbaute
Gewässer müssen wieder in einen naturna- hen
Zustand gebracht werden. Wichtig für uns Angler:
Bei den am Gewässer zu treffenden Maß- nahmen
müssen in allen Stufen der Planung die Interessengrup-
pen, und dazu gehören auch die Fischerei-berechtigten,
berück- sichtigt werden (Artikel 14, An- hang V
der WRRL). Eine Anhör- ung der Öffentlich-keit,
die Bete- iligung der Gewässernutzer und eine Abstimmung
mit ihnen ist daher zwingend vorgeschrieben! Wann
wird die WRRL umgesetzt? Die EU-Wasserrahmenrichtlinie
muß bis Ende 2003 in nationales Recht umgesetzt
worden sein. Es gibt seitens des Bundes bereits
einen Entwurf für dieses neue Wasserrecht. Das
Gesetz wird wahrscheinlich Anfang 2002 vom Bund verabschiedet.
Anschließend setzen die 16 Bundesländer dieses
Bundes-
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gesetz bis spätestens Ende 2003
in Landeswassergesetze
um. Diese sollen in allen 16 Bundes- ländern einheitlich
sein. Bis Ende 2006 müssen dann die Bestandsaufnahmen
der Gewässer erfolgt sein. Das bedeutet: Bis
dahin müssen Gewässergüte (Stichwort:
Was- serqualität, Fischbestand, Insek- tenvorkommen)
und Gewässer- struktur (Stich- wort:Untergrund, Verbauungen)
aller Gewässer in Deutschland erfaßt sein.
Anfang 2009 sollen die Bewirt- schaftungspläne
für die Gewässer der Öffentlichkeit vorgestellt
werden, die Ende 2009 in Kraft treten werden. Die
Ziele der Bewirtschaftungs- pläne müssen bis
2015 erreicht worden sein. Eine Fristverläng- erung
ist allerdings unter bestim- mten Umständen bis
2027 mög- lich. Sollten die Ziele nicht fristge-
recht erreicht worden sein, müßte die Bundesrepublik
Deutschland nach heutigem Stand eine Strafe von rund
l.000.000 DM pro Tag Fristüberziehung zahlen! Die
WRRL im Netz Wenn Sie weitere Infos rund um die
Wasserrahmenrichtlinie haben möchten, finden Sie
diese auf den Seiten des Bundesministeri- ums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter www.
bmu.de/gewaesserschutz
Michael
Werner
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OSNABRÜCK. Anlässlich
der Hauptversammlung der Nieder- sächsisch- Westfälischen
Angler forderte Heinz Pyka vom Fischereiverein Hannover
einen Baustopp für Kleinwasserkraft- anlagen. In
seinem Dia-Vortrag erläuterte er die ökologischen
Probleme der Wasserkraft: Turbinen und Rechenanlagen
würden mancherorts alle abwan- dernden Fische töten.
Auch ökonomisch sei die Strom-
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gewinnung durch Kleinwasser-
kraftwerke völlig unbedeutend. Pyka führte
dazu aus, dass lediglich 0,5 Prozent der Energie in
Deutschland auf diese Weise erzeugt würde, gleichzeitig
jedoch einVielfaches der Kosten von anderen Kraftwerken
stamme. "Für die Betreiber rechnet sich die Investition
nur über das Einspei- sungsgesetz und durch Subven-
tion
als Abschreibungsobjekt", so Pyka.
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Daher fordern die 88.000 Mitglieder
des Landessport- fischerverbandes Niedersach- sen, auf
den weiteren Ausbau von Wasserkraftanlagen zu verzich-
ten.
Sie wollen, dass die Subven- tionen künftig schrittweise
herun- tergefahren und gleichzeitig tier- schutzgerechte
Umbaumaßnah- men an vorhandenen Kleinwas- serkraftwerken
durchgeführt werden. -fuf-
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