EU-Gesetz

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Die folgenden Pressemitteilungen haben wir im Laufe der letzten Jahre zusammengestellt. Schicken Sie uns per e-Mail Presseartikel zum Thema Wasserkraft und Fließgewässerschutz aus Ihrer Region, wir werden sie hier gern veröffentlichen.


Fliegenfischen vom August 2001, EU- WASSERRECHT - Lebendiges Wasser

Die neue EU-Wasserrahmenricht- linie wird wieder Leben in unsere Gewässer bringen. Wir haben für Sie einmal die wichtigsten Punkte dieser komplexen Regelung zu- sam-mengefaßt
Was ist die WRRL?
Die "EU-Wasserrahmenricht- linie (WRRL) ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Sie soll die insge- samt 32 verschiedenen Gewäs- serschutzlinien der EU aufräumen und dann stufenweise nach 7 be- ziehungsweise 13 Jahren ablö- sen.
Die WRRL gilt in allen Mit- glieds- staaten, es gibt keine Ausnahme und keine Verläng- erung der Fristen für einzelne Staaten.
In Deutschland wird es zukünf- tig 10 Flußgebietseinheiten (Hauptstrom plus Nebengewäs- ser) geben. Diese Einheiten bestehen aus: Eider, Schlei/- Trave, Warnow/Peene, Oder, Elbe, Weser, Ems, Rhein, Maas, Donau.
Was bedeutet die WRRL?
Erstmals werden die Fließge- wässer als Gesamtheit, also von der Quelle bis zur Mündung, auch über Landesgrenzen hinweg betrachtet und bewirtschaftet. Damit ist erstmals in der Ge- schichte die Gewässerökologie und nicht der Wasserbau aus- schlaggebend!
Ziel der WRRL ist, die Gewäs- ser in den bestmöglich ökolo- gischen Zustand zu bringen. Ein guter Zustand ist erst dann er-

reicht, wenn die Lebewesen, die in dem Gewässer vorkommen müßten, dort auch wirklich vorhanden sind! Die Gewässer werden dazu in 20 Fließtypen, 13 Seentypen und 6 Übergangs- und Küstentypen un- terteilt. Interessant dabei:
Die Fische werden ein wichtiger Indikator für den Zustand eines Gewässers (Stichwort: Forellen- und Äschenregion!).
Der Eintrag von Schadstoffen aus Abwässern, Pflanzenschutz- mitteln oder Dünger wird unter- sagt und verbaute Gewässer müssen wieder in einen naturna- hen Zustand gebracht werden.
Wichtig für uns Angler: Bei den am Gewässer zu treffenden Maß- nahmen müssen in allen Stufen der Planung die Interessengrup- pen, und dazu gehören auch die Fischerei-berechtigten, berück- sichtigt werden (Artikel 14, An- hang V der WRRL). Eine Anhör- ung der Öffentlich-keit, die Bete- iligung der Gewässernutzer und eine Abstimmung mit ihnen ist daher zwingend vorgeschrieben!
Wann wird die WRRL umgesetzt?
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie muß bis Ende 2003 in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Es gibt seitens des Bundes bereits einen Entwurf für dieses neue Wasserrecht. Das Gesetz wird wahrscheinlich Anfang 2002 vom Bund verabschiedet.
Anschließend setzen die 16 Bundesländer dieses Bundes-

gesetz bis spätestens Ende 2003 in Landeswassergesetze um. Diese sollen in allen 16 Bundes- ländern einheitlich sein.
Bis Ende 2006 müssen dann die Bestandsaufnahmen der Gewässer erfolgt sein. Das bedeutet: Bis dahin müssen Gewässergüte (Stichwort: Was- serqualität, Fischbestand, Insek- tenvorkommen) und Gewässer- struktur (Stich- wort:Untergrund, Verbauungen) aller Gewässer in Deutschland erfaßt sein.
Anfang 2009 sollen die Bewirt- schaftungspläne für die Gewässer der Öffentlichkeit vorgestellt werden, die Ende 2009 in Kraft treten werden.
Die Ziele der Bewirtschaftungs- pläne müssen bis 2015 erreicht worden sein. Eine Fristverläng- erung ist allerdings unter bestim- mten Umständen bis 2027 mög- lich.
Sollten die Ziele nicht fristge- recht erreicht worden sein, müßte die Bundesrepublik Deutschland nach heutigem Stand eine Strafe von rund l.000.000 DM pro Tag Fristüberziehung zahlen!
Die WRRL im Netz
Wenn Sie weitere Infos rund um die Wasserrahmenrichtlinie haben möchten, finden Sie diese auf den Seiten des Bundesministeri- ums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter
www. bmu.de/gewaesserschutz


                           Michael Werner

Fisch und Fang vom Juli 2001, Baustopp für Kleinwasserkraftwerke?

OSNABRÜCK.   Anlässlich der Hauptversammlung der Nieder- sächsisch- Westfälischen Angler forderte Heinz Pyka vom Fischereiverein Hannover einen Baustopp für Kleinwasserkraft- anlagen. In seinem Dia-Vortrag erläuterte er die ökologischen Probleme der Wasserkraft: Turbinen und Rechenanlagen würden mancherorts alle abwan- dernden Fische töten. Auch ökonomisch sei die Strom-

gewinnung durch Kleinwasser- kraftwerke völlig unbedeutend. Pyka führte dazu aus, dass lediglich 0,5 Prozent der Energie in Deutschland auf diese Weise erzeugt würde, gleichzeitig jedoch einVielfaches der Kosten von anderen Kraftwerken stamme. "Für die Betreiber rechnet sich die Investition nur über das Einspei- sungsgesetz und durch Subven- tion als Abschreibungsobjekt", so Pyka.

Daher fordern die 88.000 Mitglieder des Landessport- fischerverbandes Niedersach- sen, auf den weiteren Ausbau von Wasserkraftanlagen zu verzich- ten. Sie wollen, dass die Subven- tionen künftig schrittweise herun- tergefahren und gleichzeitig tier- schutzgerechte Umbaumaßnah- men an vorhandenen Kleinwas- serkraftwerken durchgeführt werden. 
                                                -fuf-


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